Gärtner und Floristen [Update 19.11., 13.30 Uhr]
Von der (gewerblichen) Gärtnerei und Floristik ist der Pflanzenbau im Rahmen des Gartenbaus zu unterscheiden. Nur der Gartenbau ist vom Verbot des Betretens des Kundenbereichs gemäß COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (§ 5 Absatz 4 Ziffer 10) ausgenommen. Unter Gartenbau im Sinne der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sind auch der Christbaumverkauf und der Verkauf von Zweigen zu verstehen.