Gartenbaubetriebe im Lockdown geöffnet [Update 23.11., 16.30 Uhr]
Gartenbaubetriebe dürfen während des Lockdowns von Kunden mit FFP2-Maske betreten werden.
Waren, die zum typischen Sortiment von jenen Betrieben zählen, stehen dabei zur Auswahl. Auf (Wochen-)märkten dürfen von diesen Betrieben im Freien Waren angeboten werden, die charakteristisch für Gartenbaubetriebe sind. Besucher dieser Märkte sind verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Maskenpflicht gilt auch für die Abholung von Waren, die per Click & Collect bestellt wurden.
Waren, die zum typischen Sortiment von jenen Betrieben zählen, stehen dabei zur Auswahl. Auf (Wochen-)märkten dürfen von diesen Betrieben im Freien Waren angeboten werden, die charakteristisch für Gartenbaubetriebe sind. Besucher dieser Märkte sind verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Maskenpflicht gilt auch für die Abholung von Waren, die per Click & Collect bestellt wurden.