Christbaumverkauf zu Corona-Zeiten [Update 23.11., 16 Uhr]
Können Christbäume und Schmuckreisig während dem Lockdown ab Hof verkauft sowie direktvermarktet werden?
Ja, beides ist als Ausnahme möglich.
Konkret ist der Christbaumverkauf
von 6 bis 19 Uhr ohne wesentliche
Einschränkung möglich.
Für die Kunden gilt die Ausgangsbeschränkung
für den Erwerb
von Christbäumen und
Adventkränzen
nicht.
Was gilt für Mitarbeiter und Betreiber von Verkaufsständen?
Für alle am Verkaufsstand Beschäftigten
gilt die 3G-Regel. Somit
müssen alle Beschäftigten ohne
Impfung oder Nachweis der Genesung
einen negativen PCR-Test
vorweisen, der vor nicht mehr als
72 Stunden gemacht wurde. Aufgrund
der schweren Verfügbarkeit
und langen Wartezeiten beim
PCR-Test wird auch ein Antigentest,
der nur 24 Stunden gültig ist
(kein Selbsttest!), anerkannt. Der
Arbeitgeber hat die 3G-Regel auch
zu kontrollieren.
Ist beim Verkauf eine Maske zu tragen?
Beim Verkauf im Freien ist nur
beim Kundenkontakt eine FFP2-
Maske zu tragen. In geschlossenen
Räumen und auf allen Grazer
Märkten gilt die generelle Maskenpflicht.
Welche Abstände sind beim Verkauf einzuhalten?
Für nicht im gemeinsamen Haushalt
lebende Personen gilt die
Zwei-Meter-Abstandsregel.
Dürfen Kekse, Punsch oder Glühwein ausgeschenkt werden?
Das Anbieten
von Glühwein,
Punsch und Keksen
ist unter
den derzeit geltenden
Bestimmungen
nicht
möglich. Auch
verpackte Werbegeschenke
sollten
nicht ausgegeben werden.
Sind Masken und Desinfektionsmittel bereitzustellen?
Schutzmasken müssen nicht verpflichtend
bereitgestellt werden.
Jedoch sind Desinfektionsmittel
für die Kunden, beispielsweise
bei der Verkaufshütte
oder im Eingangsbereich,
bereitzustellen.
Die Hände
sollen häufig
gewaschen oder
desinfiziert werden.
Was ist bei einer gemeinsamen Anreise zum Verkauf wichtig?
Es gibt bei der Anzahl der Mitreisenden
keine Beschränkung.
Allerdings ist eine FFP2-Maske
verpflichtend zu tragen.
Was ist bei Zusammenkünften zu beachten?
Sämtliche Zusammenkünfte sind
verboten!
Ist die Christbaum-Lieferung zu den Kunden überhaupt möglich?
Ja, im Zuge der bäuerlichen Direktvermarktung
sind Lieferungen
erlaubt und möglich.
Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder Familienmitglied an Covid-19 erkrankt?
Dann müssen alle, die mit dem
positiv Getesteten in Kontakt waren,
in Quarantäne gehen. Es wird
dann sehr schwierig werden, den
Verkauf aufrecht zu erhalten.