EU-Kommission stellt drittes Hilfspaket für Agrarsektor bereit
Die Europäische Kommission hat ein drittes Hilfspaket aus dem EU-Krisenfond für Landwirtinnen und Landwirte, die von widrigen Witterungsverhältnissen, hohen Betriebsmittelkosten und verschiedenen Markt- und Handelshemmnissen betroffen sind, vorgeschlagen. Das neue Unterstützungspaket umfasst 330 Mio. Euro für 22 Mitgliedstaaten. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten das mit 100 Mio. Euro ausgestattete Unterstützungspaket für Landwirt:innen in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei genehmigt, das am 3. Mai vorgelegt wurde. Mehrere andere Maßnahmen, einschließlich der Möglichkeit, höhere Vorschusszahlungen zu leisten, sollen die Landwirte unterstützen, die von widrigen Witterungsverhältnissen betroffen sind.
Landwirt:innen aus Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden erhalten diese außerordentliche Unterstützung in Höhe von 330 Mio. Euro aus dem Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Für Österreich sind 5,5 Mio. Euro vorgesehen. Die Länder können diese EU-Unterstützung um bis zu 200% mit nationalen Mitteln aufstocken. Die Mitgliedstaaten hatten der Kommission Bewertungen der Herausforderungen vorgelegt, mit denen ihre Agrarsektoren konfrontiert sind. Die Länder werden bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte über die Maßnahme abstimmen.
Landwirt:innen aus Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden erhalten diese außerordentliche Unterstützung in Höhe von 330 Mio. Euro aus dem Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Für Österreich sind 5,5 Mio. Euro vorgesehen. Die Länder können diese EU-Unterstützung um bis zu 200% mit nationalen Mitteln aufstocken. Die Mitgliedstaaten hatten der Kommission Bewertungen der Herausforderungen vorgelegt, mit denen ihre Agrarsektoren konfrontiert sind. Die Länder werden bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte über die Maßnahme abstimmen.