09.02.2021 |
von Stefanie Stoiser
Gültigkeit: Steiermark bis 31.12.2021
Was grundsätzlich für das Greening gilt
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Zwei und drei Kulturen.
Die Direktzahlung besteht aus Basis- und Greeningprämie. Um die Zahlung in voller Höhe zu erhalten, ist die Erfüllung der Greeningverpflichtung Voraussetzung.
Betriebe mit einer Ackerfläche zwischen 10 und 30 Hektar müssen mindestens zwei Kulturen anbauen, wobei die Hauptkultur auf nicht mehr als 75 Prozent der Ackerfläche bestellt werden darf. Beträgt die Ackerfläche mehr als 30 Hektar, sind mindestens drei Kulturen erforderlich.
Betriebe mit einer Ackerfläche zwischen 10 und 30 Hektar müssen mindestens zwei Kulturen anbauen, wobei die Hauptkultur auf nicht mehr als 75 Prozent der Ackerfläche bestellt werden darf. Beträgt die Ackerfläche mehr als 30 Hektar, sind mindestens drei Kulturen erforderlich.
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