Dauer-/Spezialkulturflächen (Nutzungsart Spezialkultur „S“, Wein „WI“ bzw. „WT“)
Dauer-/Spezialkulturflächen sind nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen außer Dauergrünland und Dauerweideland, die auf den Flächen verbleiben und wiederkehrende Erträge liefern, einschließlich Reb- und Baumschulen, Niederwald mit Kurzumtrieb und Dauer-/Spezialkulturflächen zur Bodengesundung (auch wenn gerodet).
Definitionen:
Reb- und Baumschulen sind Flächen mit jungen verholzenden Pflanzen (Gehölzpflanzen) im Freiland, die zum Auspflanzen bestimmt sind, und zwar Rebschulen, Obst- und Beerengehölze, Ziergehölze, gewerbliche Forstbaumschulen, Baumschulen für Bäume und Sträucher für die Bepflanzung von Gärten, Parks, Straßen und Böschungen (z.B. Heckenpflanzen, Rosen und sonstige Ziersträucher, Zierkoniferen), jeweils einschließlich Unterlagen und Jungpflanzen.
Weinflächen (Nutzungsart WI und WT) sind Flächen, die mit Rebkulturen bestanden sind und zur Erzeugung von qualitativ hochwertigem Erntegut dienen (z.B. Junganlagen, Ertragsanlagen, Schnittweingärten ohne Traubenproduktion) und vorübergehend nicht bewirtschaftete Weinflächen (Sonstige Weinflächen) und Flächen, die der Bodengesundung dienen.
Weinterrassen (Nutzungsart WT) sind terrassierte Flächen, die auf der Berg- und Talseite von Steinmauern, Böschungen oder Erdmauern begrenzt sind und eine durchschnittliche Hangneigung von mindestens 25 % aufweisen.
Weinflächen (Nutzungsart WI und WT) sind Flächen, die mit Rebkulturen bestanden sind und zur Erzeugung von qualitativ hochwertigem Erntegut dienen (z.B. Junganlagen, Ertragsanlagen, Schnittweingärten ohne Traubenproduktion) und vorübergehend nicht bewirtschaftete Weinflächen (Sonstige Weinflächen) und Flächen, die der Bodengesundung dienen.
Weinterrassen (Nutzungsart WT) sind terrassierte Flächen, die auf der Berg- und Talseite von Steinmauern, Böschungen oder Erdmauern begrenzt sind und eine durchschnittliche Hangneigung von mindestens 25 % aufweisen.
Obstflächen sind Flächen mit den Kulturen
Energieholzflächen („Niederwald mit Kurzumtrieb“) sind schnellwüchsige Forstgehölze im Kurzumtrieb.
Diese Kulturen können neben der eigentlichen Kultur ein Vorgewende von maximal 10 Meter beinhalten.
- Apfel, Birne, Quitte, Kirsche, Weichsel, Marille, Pfirsich, Nektarine, Pflaume, Zwetschke, Walnuss, Edelkastanie, Schlehe, Mispel.
- Johannisbeere, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere sowie deren Kreuzungen, Heidelbeere und Preiselbeere, Sanddorn, Kiwi, Eberesche; Aronia und deren verwandte Züchtungen; Holunder, Haselnuss, Kornelkirsche.
- Obstflächen sind nach einem regelmäßigen System angelegt (max. Reihenabstand 10 m, ausgenommen Kulturen bei denen ein größerer Abstand Standard ist wie z.B. Walnussanlagen) und so gepflegt, dass sie der Erzeugung von qualitativ hochwertigem Erntegut dienen.
Energieholzflächen („Niederwald mit Kurzumtrieb“) sind schnellwüchsige Forstgehölze im Kurzumtrieb.
Diese Kulturen können neben der eigentlichen Kultur ein Vorgewende von maximal 10 Meter beinhalten.