19.02.2018 |
von Mag. Patrick Majcen
Datenschutzrechtliche Praxishilfe für den eigenen Webauftritt
Auch wenn Sie nur über einen Webauftritt mit Kontaktmöglichkeit verfügen, erheben Sie Daten Ihrer Website-Besucher und unterliegen den Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung und damit auch der Informationspflicht über die Datenverarbeitung in einer Datenschutzmitteilung.
Außerdem ist der Webauftritt im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen.
Außerdem ist der Webauftritt im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen.
Wo erfassen Sie personenbezogene Daten bei einem Webauftritt?
Besucht jemand Ihre Seite und gibt es dort Kontaktmöglichkeiten, werden bereits durch eine Kontaktaufnahme die Daten des Besuchers verarbeitet.
Sollten Sie einen Webshop betreiben, werden durch die Eingabe von
noch weitere Daten verarbeitet, über welche zu informieren ist bzw. im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen sind. Gleichermaßen verhält es sich, wenn Sie einen eigenen Server, Tracking-Cookies oder Webanalysen einsetzen.
Wichtige Information zu Newsletter ohne bestehende Kundenbeziehung:
Sollten Sie einen Webshop betreiben, werden durch die Eingabe von
- Detailangaben zum Besteller
- Versandadresse
- Details zur Bestellung
- Angaben im Zuge der Zahlung
noch weitere Daten verarbeitet, über welche zu informieren ist bzw. im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen sind. Gleichermaßen verhält es sich, wenn Sie einen eigenen Server, Tracking-Cookies oder Webanalysen einsetzen.
Wichtige Information zu Newsletter ohne bestehende Kundenbeziehung:
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Unter folgendem Link können Sie ein Muster für eine Information zum Datenschutz, welches auf der Homepage unten neben dem Impressum einzupflegen ist, einsehen.