Covid Investitionsprämie [Update 8.6., 7.30]
- Es geht um betriebliche aktivierungsfähige Investitionen, private Investitionen und Anteile davon sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Gemeinschaftsanträge müssen auf die Einzelpersonen heruntergebrochen werden und jede einzelne Person kann ab 5000 € netto einen Antrag einbringen.
- Die eingereichten Kosten müssen bei Antragstellung vom Förderwerber nach dem vorgegebenen Schema beantragt werden. Eine getrennte Rechnungslegung für Maßnahmen mit 7 % Beihilfe und 14 % ist dringend erforderlich.
- Es muss mit der Investition NEU vor dem 31. Mai 2021 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
- Bewilligte Fördervorhaben können jederzeit aber spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung über den AWS Fördermanager abgerechnet werden. Ein Erklärvideo ist auf der Homepage der LWK zu sehen. Abrechnungen werden auf Wunsch kostenpflichtig von den Mitarbeitern der Kammern durchgeführt.
- Antragstellung und Abrechnung nur über den aws-Fördermanager https://foerdermanager.aws.at
- Abrechnung für bewillige Anträge der AWS möglich
Bereits bewilligte Förderanträge müssen spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung abgerechnet werden. Nutzen Sie die Möglichkeit und schauen Sie das Erklärvideo zur Abrechnung an und versuchen Sie, die Abrechnung nach den Vorgaben selbständig zu erledigen:
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Die Landwirtschaftskammer Steiermark bietet überdies zur Abrechnung ab 1. März 2021 eine kostenpflichtige Unterstützung an.