Corona-Hilfspaket des Landes für steirische Bauernfamilien
Als erstes und bisher einziges Bundesland hat das Land Steiermark für die steirischen Bäuerinnen und Bauern ein Corona-Hilfspaket geschnürt.
Es besteht aus einem Maßnahmenbündel mit vier Teilen: dem Rinderpaket, dem Forstpaket, dem Liquiditätspaket und dem Nothilfepaket. „Die Corona-Krise trifft unsere Bäuerinnen und Bauern hart. Für mich ist es selbstverständlich ihnen mit tatkräftiger Hilfe zur Seite zu stehen“, unterstreicht Landesrat Johann Seitinger, der dieses Hilfspaket mit der Landesregierung und in Abstimmung mit der Kammerführung auf den Weg gebracht hat.
„Dieses Hilfspaket ist ein wichtiges Signal an die steirischen Bäuerinnen und Bauern, vor allem auch an die stark betroffenen Rinderbauern und Waldbesitzer. Es entlastet darüber hinaus bei Liquiditätssorgen und ermöglicht eine existenzsichernde Notstandhilfe“, betont Kammerpräsident Franz Titschenbacher. Sein Dank gilt LH Hermann Schützenhöfer, LH-Stv. Anton Lang und Landesrat Johann Seitinger.
Die einzelnen Pakete im Überblick:
Rinderpaket
Für Umsatzeinbußen bei Zucht- und Schlachtrindern wird vom Land Steiermark pro Tier eine
Entschädigung gewährt. Die Abwicklung erfolgt über die Rinderzucht Steiermark, bei Schlachtrindern zusätzlich auch durch die Erzeugergemeinschaft Steirisches Rind. Der Entschädigungszeitraum läuft von 1. April 2020 bis 30. Juni 2020. Das heißt: die Entschädigungen können auch rückwirkend beantragt werden.
Jungrinder (> 6 Monate und nicht trächtig) 150 Euro
Stier und Ochse 100 Euro
Kalbin 70 Euro
Kalb (< 12 Monate) 30 Euro
- Entschädigungssätze Zuchtrinder:
Jungrinder (> 6 Monate und nicht trächtig) 150 Euro
- Entschädigungssätze Schlachtrinder:
Stier und Ochse 100 Euro
Kalbin 70 Euro
Kalb (< 12 Monate) 30 Euro
Forstpaket
Infolge der Corona-Pandemie sind die Holzmärkte massiv eingebrochen. Um die dringend notwendige Schadholzaufarbeitung zu unterstützen und nachhaltige Schäden (Borkenkäfer) zu vermeiden, wird die Errichtung von Holzlagerplätzen gefördert. Für Lagerung, Transport und Manipulation werden für Trockenlagerung 8 Euro pro Festmeter und für Nasslagerung 16 Euro Entschädigung gewährt. Beantragt werden kann die Entschädigung für einen Zeitraum von 1. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020 direkt beim Amt der
Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 10 – Landesforstdirektion).
Liquiditätshilfe
Die Liquiditätshilfe erfolgt in Form eines sechsmonatigen Zinsenzuschusses von max. 2% pA bei der Inanspruchnahme eines Überbrückungsdarlehens in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Die Beantragung ist bis 31. Juli 2020 möglich. Diese Maßnahme wird zu zwei Drittel vom Land Steiermark und zu einem Drittel von der Landwirtschaftskammer Steiermark getragen, die auch die Abwicklung vornimmt. Darüber hinaus ermöglicht das Land Steiermark für direkt von der Covid-19-Pandemie betroffene Betriebe die Stundung eines laufenden AIK für die Dauer eines Jahres und übernimmt die im gestundeten Zeitraum angefallenen
Zinsen. Die Antragstellung erfolgt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 10).
Nothilfepaket
Für besondere Schicksalsschläge und soziale Härten in Folge der Corona-Krise besteht die Möglichkeit als existenzsichernde Überbrückung eine Notstands- bzw. soziale Betriebshilfe zu beantragen. Der Antrag kann direkt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 10) gestellt werden. Des Weiteren wird die Arbeitskoordination von Erntehelfern unterstützt.
An den Richtlinien für die einzelnen Pakete wird auf Hochtouren gearbeitet. Sobald diese für die Beantragung fertiggestellt sind, informieren wir auf der Homepage und in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen.