Direktvermarktung [Update 23.11., 15.00 Uhr]
Bäuerliche Direktvermarktung
Die bäuerliche Direktvermarktung ist nach § 5 Abs. 4 Z 2 COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vom Betretungsverbot für Kundenbereiche ausgenommen.
Als bäuerliche Direktvermarktung im Sinne der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gilt der Verkauf von
Das Betreten von Verkaufsstellen, wie Ab-Hof-Verkauf, Bauernladen, Selbstbedienungseinrichtungen, Märkte und dergleichen, die der bäuerlichen Direktvermarktung dienen, ist gemäß COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zulässig und vom Betretungsverbot ausgenommen.
Als bäuerliche Direktvermarktung im Sinne der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gilt der Verkauf von
- land- und forstwirtschaftliche Urprodukten (§ 2 Absatz 3 Gewerbeordnung 1994),
- land- und forstwirtschaftliche Ver- und Bearbeitungsprodukten (§ 2 Absatz 4 Ziffer 1 Gewerbeordnung 1994)
- Sekt (§ 2 Absatz 4 Ziffer 2 Gewerbeordnung 1994) durch den land- und forstwirtschaftlichen Hersteller.
Das Betreten von Verkaufsstellen, wie Ab-Hof-Verkauf, Bauernladen, Selbstbedienungseinrichtungen, Märkte und dergleichen, die der bäuerlichen Direktvermarktung dienen, ist gemäß COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zulässig und vom Betretungsverbot ausgenommen.
Selbstbedienungsläden und Lebensmittelautomaten
Bei 24-Stunden-Selbstbedienungsläden und Lebensmittelautomaten handelt es sich um Verkaufsstellen von bäuerlichen Direktvermarktern und sonstigen Lebensmittelproduzenten im Sinne von § 5 Absatz 4 Ziffer 2 COVID-19-Notmaßnahmenverordnung. Sie sind daher vom Betretungsverbot ausgenommen.
Eine 24-Stunden-Öffnung für Selbstbedienungseinrichtungen ist zulässig, in denen Landwirte Produkte aus landwirtschaftlicher Urproduktion und landwirtschaftlichem Be- und Verarbeitungsnebengewerbe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkaufen.
Eine 24-Stunden-Öffnung für Selbstbedienungseinrichtungen ist zulässig, in denen Landwirte Produkte aus landwirtschaftlicher Urproduktion und landwirtschaftlichem Be- und Verarbeitungsnebengewerbe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkaufen.