Briefwahl 2021
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Sie können Ihre Stimme am 24. Jänner direkt im Wahllokal abgeben oder bereits vorher die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Wie Sie zu Ihren Briefwahlunterlagen kommen, erklärt Ihnen Pauli im Comic.
Brief an alle Wahlberechtigten
Trari, trara, die Post ist da. Alle wahlberechtigten Bäuerinnen, Bauern, Grundbesitzer, hauptberuflich mitbeschäftigte Familienangehörige ab 16 Jahren sowie die Übergeber erhalten von der Gemeindewahlbehörde bis spätestens 9. Jänner 2021 einen Brief – die Wählerverständigung.
Wählerverständigung
Die Wählerverständigung informiert darüber, in welchem Wahllokal die Landwirtschaftskammer-Wahl stattfindet. Angeführt ist auch die genaue Wahlzeit, in der die Stimme am 24. Jänner 2021 abgegeben werden kann. Und: Erläutert wird auch die Briefwahl.
Diesmal Briefwahl – so einfach geht’s
Bequem und einfach ist die Briefwahl allemal: Man muss nur zwischen 12. und 19. Jänner bei der Gemeinde persönlich, mittels E-Mail, per Brief oder Fax unter Beilage einer Ausweis-Kopie die Briefwahl-Unterlagen anfordern.
Gemeinde sendet Briefwahl-Unterlagen
Darin befinden sich der grüne Stimmzettel für die Wahl der Vertretung in der Landeskammer und der weiße Stimmzettel für die Bezirkskammer-Wahl. Weiters ein Kuvert, in das man die beiden Stimmzettel zu Hause nach der geheimen Wahl hineingibt. Das verschlossene Kuvert mit den beiden abgegebenen Stimmen kommt dann ins mitgeschickte Rückkuvert, das an die Gemeinde retourniert wird.
Rückkuvert an Gemeindewahlbehörde
Jetzt gehen Ihre Stimmen dann zurück zur Gemeindewahlbehörde. Wenn Sie das Rückkuvert per Post an die Gemeindewahlbehörde schicken – bitte vergessen Sie nicht, dieses zu frankieren. Unkompliziert ist es, wenn Sie das Rückkuvert persönlich in die Gemeindewahlbehörde zurückbringen. Wollen Sie Zeit und Weg sparen oder sind Sie verhindert, dann können Sie Ihr Rückkuvert mit Ihren Stimmen auch einem Überbringer für die Gemeindewahlbehörde mitgeben.
Wichtig: genaue Wahlzeit.
Das Rückkuvert muss bis spätestens zum Wahlschluss am Sonntag, 24. Jänner 2021, bei der Gemeindewahlbehörde einlangen. Die genaue Wahlzeit ist in der Wählerverständigung angeführt. Siehe 1 und 2 oben.
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