Bodenerosion begrenzen
Bei Mais, Kürbis
und Co. müssen auf
bestimmten Feldern
Maßnahmen gegen
Erosion erfolgen.
Jeder Landwirt der Förderungen
(Direktzahlungen, Öpul,
Ausgleichszulage etc.) beantragt,
muss auch bestimmte
Mindeststandards erfüllen,
um den „guten landwirtschaftlichen
und ökologischen Zustand“
(Glöz) zu erhalten.
Der Bodenschutz war bisher
bereits im Glöz-5-Standard insofern
geregelt, dass eine Bodenbearbeitung
auf gefrorenen,
wassergesättigten oder
überschwemmten sowie auf
schneebedeckten Böden verboten
war.
Änderungen ab 1. Jänner
Österreich musste nun, aufgrund
einer Kritik der Europäischen
Kommission, Anpassungen
in Bezug auf die Begrenzung
der Bodenerosion vornehmen.
Ab dem 1. Jänner 2019
kommen deshalb neue Vorgaben
hinzu.
Werden auf einem Schlag Kulturen
mit besonders später Jugendentwicklung
(Mais, Ölkürbis,
Sojabohne, Rübe, Kartoffel,
Sonnenblume und Feldgemüse)
angebaut und treffen
für diesen die Kriterien zu, dass
mehr als die Hälfte des Schlages
über 18 Prozent Hangneigung
hat, der untere Rand des
Schlages breiter als 100 Meter
und der Schlag über 0,5 Hektar
groß ist, so gilt folgendes einzuhalten
(siehe auch rechts):
u Die Ackerfläche ist durch
Querstreifensaat, Quergräben
mit bodenbedeckendem Bewuchs
oder sonstigen gleichwertiger
Maßnahmen so in
Teilstücke zu untergliedern,
dass eine Abschwemmung des
Bodens vermieden wird, oder
u am unteren Rand, der für
die vorgenannten Kulturen genutzten
Ackerfläche, grenzt ein
mindestens fünf Meter breiter
Streifen mit bodenbedeckendem
Bewuchs an, oder
u der Anbau hat quer zum
Hang oder
u mit abschwemmungshemmenden
Anbauverfahren
(Schlitz-, Mulch- oder Direktsaat)
zu erfolgen.
Wertvollen Boden behalten
Die Bodenerosion ist zwar kein
neues Thema, jedoch haben
Änderungen in der Flächenbewirtschaftung
sowie die Zunahme
von Starkregenereignissen,
bedingt durch den Klimawandel,
die Problematik verschärft.
Jeder Landwirt, der Ackerflächen
am Hang bewirtschaftet,
soll auch an den Bodenschutz
denken und handeln, bevor
der nährstoff- und humusreiche
Oberboden zusammen mit
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
in Gräben und Bäche
geschwemmt wird und Straßen
sowie private Grundstücke verschmutzt.
Mulchsaat
Mehrjährige Versuche der
Landwirtschaftskammer zeigen,
dass durch die Umstellung auf
Mulchsaat der Bodenabtrag deutlich
reduziert werden kann. Bei der
Mulchsaat wird normalerweise nach
der Vorfrucht eine Zwischenfrucht
angebaut. Diese wird im Frühjahr
meist mit Scheibeneggen oder leichten Grubbern seicht in den Boden
eingemischt. Pflanzenreste sollten den Boden zumindest zu 30 Prozent
bedecken, um einen ausreichenden Schutz gegen Starkregen bieten zu können.
Bei Körnermais als Vorfrucht kann auch das Maisstroh für eine Mulchsaat
herangezogen werden, indem für die Grundbodenbearbeitung ein Grubber
eingesetzt wird. Hier wird empfohlen, das Maisstroh gut zu häckseln und
Grubber mit schmalen Scharen und engem Strichabstand einzusetzen.
Erosionsschutzstreifen
Durch Untergliederung der
Ackerfläche mittels Querstreifensaat
wird ein wichtiger Erosionsfaktor
verringert, nämlich die Schlaglänge.
Das abfließende Wasser bildet
keinen Massenfluss aus.
Randbegrünung
Wird am unteren Rand der Ackerfläche
ein breiter Streifen dauerhaft
begrünt, kann dieser Bodenteile,
die der Oberflächenabfluss mitführt,
zurückhalten und sogenannte
„Off-Site-Schäden“ verhindern.
Quer zum Hang
Erfolgt der Anbau und die
Bodenbearbeitung quer zur Falllinie
des Hanges, entstehen dadurch
Querrinnen, die den Oberflächenabfluss
verlangsamen. Dies kann bei kleineren
Flächen ein geeignetes Mittel sein.