Biologischer Landbau [Update 21.3., 12 Uhr]
Ausnahmegenehmigung Futterzukauf
Die Landwirtschaftskammer hat beim Land Steiermark eine Ausnahmegenehmigung beim Futterzukauf für Biobetriebe erreicht: Biobetriebe können somit konventionelles Grundfutter – Gras, Grassilage, Heu und Stroh – im Ausmaß von bis zu 20 Prozent für Pflanzenfresser verwenden. Diese Ausnahmegenehmigung gilt bis 30. Mai 2020. Alle Details dazu im als PDF beigelegten Schreiben „Ausnahme Futterzukauf für Biobauern“ der Landesregierung.