Beschwerde-Website für Verstöße gegen das Kartellrecht
Österreich geht im europaweiten Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken mit gutem Beispiel voran: Bundesministerin Elisabeth Köstinger hat gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen Fairnesskatalog für Unternehmen vorgestellt, der Beispiele für unlautere Geschäftspraktiken auflistet, die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, wichtige Hinweise für die Praxis gibt und dazu beitragen soll, Rechtssicherheit in diesem Bereich zu schaffen. Außerdem wurde eine Website eingerichtet, bei der Personen anonym und vollkommen sicher Hinweise auf Verstöße gegen das Kartellgesetz an die BWB melden können.
"Unter österreichischem EU-Ratsvorsitz arbeiten wir intensiv an einer europaweiten Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken. Der heute vorgestellte Fairnesskatalog ist ein großer Erfolg - damit sind wir Vorreiter in Europa und optimal auf die Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie vorbereitet", betonte Köstinger. Für einen starken, stabilen Agrarsektor sei es wichtig, dass Wettbewerbsverzerrungen verhindert und bäuerliche Familienbetriebe nicht von deutlich größeren Unternehmen ausgenutzt werden. "Darum haben das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und die Bundeswettbewerbsbehörde gemeinsam mit Akteuren aus allen wirtschaftlichen Bereichen einen Fairnesskatalog für Unternehmen erstellt. Der Lebensmittelhandel war ebenso eingebunden. Die konstruktive Zusammenarbeit hat gezeigt, dass sehr viel möglich ist, wenn man an einem Strang zieht", so die Ressortchefin.
Fairnesskatalog listet unlautere Geschäftspraktiken auf
"Unter unfairem Handel werden zum Beispiel Behinderungspraktiken wie Geschäftsverweigerung oder Diskriminierung verstanden sowie auch Ausbeutungspraktiken, wie die Forderung von unangemessen niedrigen Einkaufspreisen oder die Ausnützung einer Monopolstellung. Dieser Katalog soll es Unternehmen ermöglichen, unfaires Handeln zu erkennen und angemessene Compliance-Maßnahmen in die Unternehmenskultur zu integrieren. Zudem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert und bestehende Verbote erklärt. Ich freue mich, den Unternehmern mit dem Fairnesskatalog der BWB ein nützliches Instrument in die Hand zu geben, um mögliche Missstände zu beseitigen beziehungsweise diese zukünftig erst gar nicht entstehen zu lassen", stellte Theodor Thanner, Generaldirektor der BWB, fest.
Unlautere Geschäftspraktiken in der EU
Die Position des EU-Rates baut auf dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie auf, um EU-weit ein Mindestmaß an Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken zu gewährleisten, wie zum Beispiel verspätete Zahlungen für verderbliche Nahrungsmittelerzeugnisse, die Stornierung von Aufträgen in letzter Minute, einseitige und rückwirkende Vertragsänderungen, oder den Lieferanten zu zwingen, für Produktverschwendung seitens des Käufers zu bezahlen. "Die Europäische Kommission hat mit ihrem Vorstoß, den unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel vorzuschieben, die Zeichen der Zeit erkannt. Ich bin froh, dass dieses Thema auch auf europäischer Ebene nicht nur Aufmerksamkeit erfährt, sondern wir sehr rasch ins Handeln gekommen sind", so Köstinger.
Beschwerde-Website für Verstöße gegen das Kartellgesetz
Um Hinweise auf Verstöße gegen das Kartellgesetz anonym an die BWB übersenden zu können, wurde eine Beschwerde-Website eingeführt. Da die Kommunikation mit den anonymen Hinweisgebern nur über gesicherte anonyme Postfächer verläuft, ist technisch sichergestellt, dass Hinweise weder für die Bundeswettbewerbsbehörde noch für Dritte rückverfolgbar sind. So wird gewährleistet, dass sie völlig anonym bleiben können und ihre Unterlagen vertraulich behandelt werden.
Im Erklär-Video (siehe oben) finden Sie die Vorteile der Beschwerde-Website und Erklärungen, die ihre Nutzung erleichtern sollen.
Hier geht's zur Beschwerde-Website.