Aufbrauchfristen bei Pflanzenschutzmitteln beachten!
Bei Pflanzenschutzmitteln mit Abverkaufsfrist ist die Aufbrauchfrist zu beachten. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist dürfen die Produkte auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden. Im Pflanzenschutzmittelregister können die aktuellen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, sowie diverse Änderungen bei der Zulassung unter https://psmregister.baes.gv.at – „Vordefinierte Suchabfragen“ wie beiliegend beschrieben für die letzten 1 bis 24 Monate mit aufgerufen werden. Die Liste steht als Exceldatei auch zum Ausdrucken für die Lagerkontrolle bereit.