Auf die Fruchtfolge kommt es an

Betriebe, die im Rahmen des ÖPUL 2015 an der „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ teilnehmen, müssen die Mischungsvorgaben der einzelnen Varianten berücksichtigen.
Pflanzenbaulich muss bei der Auswahl der Zwischenfruchtart bzw. -mischung darauf geachtet werden, dass Krankheiten und Schädlinge unterdrückt werden. Es sollten Zwischenfrüchte gewählt werden, die nicht derselben Pflanzenfamilie wie die der Hauptkultur angehören. Eine Verwandtschaft zwischen Hauptkultur und Zwischenfrucht ist ungünstig. Kreuzblütler wie Gelbsenf oder Ölrettich sollen nicht in Fruchtfolgen mit Raps integriert werden.
Bei hohem Anteil von Leguminosen in Zwischenfruchtmischungen und beim Anbau von Leguminosen als Hauptfrucht sind folgende Überlegungen anzustellen:
Begrünungsmischungen, die bereits in einer hohen Anzahl und Vielfalt im Handel erhältlich sind – aber natürlich auch selbst individuell zusammengestellt werden können, haben den Vorteil, dass sie die „Besonderheiten“ der einzelnen Komponenten optimieren. Massenbildner, die abfrostend sind, wie beispielsweise Senf, Buchweizen, Mungo, Ölrettich, können mit bodendeckenden Kulturen, wie beispielsweise Phacelia, Alexandrinerklee, Sommerwicke, kombiniert werden. Bei solchen Mischungen wird einerseits ausreichend Biomasse produziert und andererseits ist eine gute Bodenbedeckung garantiert.
Beim Anbau vom Senf, der (aus Kostengründen) die beliebteste Begrünungskultur ist, sollte beachtet werden, dass dieser in der Mischung mit maximal 1 kg begrenzt sein sollte. Andernfalls kommt es zu einer Unterdrückung der anderen Mischungspartner.
Bei hohem Anteil von Leguminosen in Zwischenfruchtmischungen und beim Anbau von Leguminosen als Hauptfrucht sind folgende Überlegungen anzustellen:
- Nach Körnererbse als Hauptfrucht soll die Zwischenfruchtmischung oder in Futtergemengen keine bis eine geringe Mischungskomponente an Erbse beinhalten.
- Sommerleguminosen bzw. Zwischenfrüchte wie Sommerwicke, Platterbse, Perser- oder Alexandrinerklee können zur Abwechslung angebaut werden.
- Beim Anbau von Rotklee, Inkarnatklee, Luzerne soll auf eine ausreichende Anbaupause geachtet werden – in Reinsaat ist bei Rotklee eine Anbaupause von 6 bis 7 Jahren notwendig, in Rotklee-Grasgemengen verkürzt sich diese auf 4 bis 5 Jahre. Artenreiche Gemenge sind den Reinsaaten vorzuziehen.
Begrünungsmischungen, die bereits in einer hohen Anzahl und Vielfalt im Handel erhältlich sind – aber natürlich auch selbst individuell zusammengestellt werden können, haben den Vorteil, dass sie die „Besonderheiten“ der einzelnen Komponenten optimieren. Massenbildner, die abfrostend sind, wie beispielsweise Senf, Buchweizen, Mungo, Ölrettich, können mit bodendeckenden Kulturen, wie beispielsweise Phacelia, Alexandrinerklee, Sommerwicke, kombiniert werden. Bei solchen Mischungen wird einerseits ausreichend Biomasse produziert und andererseits ist eine gute Bodenbedeckung garantiert.
Beim Anbau vom Senf, der (aus Kostengründen) die beliebteste Begrünungskultur ist, sollte beachtet werden, dass dieser in der Mischung mit maximal 1 kg begrenzt sein sollte. Andernfalls kommt es zu einer Unterdrückung der anderen Mischungspartner.

Kurzbeschreibung einiger möglicher Mischungspartner
- Buchweizen: Rasche Jugendentwicklung, schnell abfrostend, anspruchslos, problemlose Einarbeitung
- Esparsette: Mehrjährige, trockenheitstolerante Leguminose mit kräftigen Pfahlwurzeln.
- Futtererbse: Einjährige Leguminose, schnell wachsend, mit hohem Massenertrag. Ablagetiefe von 4 bis 5 cm ist zu beachten – bei Aussaat in Mischung kann es zwei getrennte Arbeitsgänge erfordern (unterschiedliche Samengrößen!).
- Grünschnittroggen: Winterhart mit intensiver Wurzelentwicklung und großer Massenentwicklung. Er ist spätsaatverträglich und auch eine erlaubte Kultur in Reinsaat bei Variante 6 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung Acker – Zwischenfrucht“.
- Luzerne: Winterharte, mehrjährige Leguminose, bildet tiefe Pfahlwurzel. Jugendentwicklung ist langsam. Bevorzugt, durchlässige, tiefgründige, warme Böden, optimaler pH-Bereich 6,5 bis 7,5, feines Saatbeet, seichte Ablage und Bodenschluss.
- Mungo: Einjährige, krautige Pflanze (Korbblütler, wie beispielsweise die Sonnenblume); rasche Jugendentwicklung mit hohem Masseertrag und Pfahl- und Seitenwurzeln bis 30 cm; ist frostempfindlich, verholzt kaum und ist ideal für Mulchsaat.
- Ölrettich: Einjähriger Kreuzblütler; raschwüchsig mit hohem Massenertrag und tiefreichenden Pfahlwurzeln. Ölrettich verträgt Fröste und stirbt über den Winter ab.
- Phacelia (Büschelschön): Ist mit keiner unserer Kulturpflanzen verwandt, einjährig, mit rascher Jugendentwicklung, guter Durchwurzelung und geringer Massenentwicklung. Sie bereichert die Begrünungsmischung und ist eine Bienenweide.
- Sandhafer (Rauhafer): Gehört zur Familie der Gräser. Hohe Produktion organischer Masse, kann als Silage, Beweidung, Erzeugung von Biogas verwendet werden. Der Sandhafer zählt als Getreide und darf somit in der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ mit einem maximalen Mischungsanteil unter 50 % des Gesamtbestandes enthalten sein. Er ist frostempfindlich und friert im Verlauf des Winters ab.
- Senf: Einjähriger Kreuzblütler mit raschem Jugendwachstum und hohem Masseertrag; ist konkurrenzstark und unterdrückt Mischungspartner leicht (geringe Aussaatmenge in der Mischung ist zu empfehlen)
- Sommerwicke: Leguminose mit guter Durchwurzelung und vielen Feinwurzeln; niedriger Wuchs und guter Mischungspartner.
- Winterrübse: Winterharter Kreuzblütler mit tiefer Pfahlwurzel, rascher Jugendentwicklung und schneller Bodenbedeckung. Ist in der Variante 6 der ÖPUL-Maßnahme Zwischenfruchtanbau auch in Reinsaat zulässig.

Tipps zur Düngung
- Das Aktionsprogramm Nitrat 2018 regelt die Düngung von Zwischenfrüchten mit und ohne Futternutzung. Hier ist festgelegt, dass Zwischenfrucht(futter)bau ohne Leguminosen mit maximal 80 kg Reinstickstoff je ha (jahreswirksam) und Zwischenfrucht(futter)bau mit Leguminosen mit maximal 40 kg Reinstickstoff je ha im Rahmen der sachgerechten Düngung gedüngt werden könnten.
- Eine Düngung zu nicht genutzten Zwischenfrüchten muss in voller Höhe der Folgekultur angerechnet werden.
- Im Rahmen der ÖPUL 2015-Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen –Zwischenfruchtanbau“ und „System Immergrün“ ist eine Düngung mit Mineraldünger vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraumes der jeweiligen Variante bzw. bei „System Immergrün“ bis zum Umbruch der Zwischenfrucht verboten.