Aktuelle Hinweise zur Frostabwehr im Obstbau
Frostschutzmaßnahmen
Da durch den frühen Vegetationsbeginn die Frostgefahr noch lange andauern kann, ist auch eine ausreichende Wetterprognose praktisch nicht möglich. Zu beachten ist auch, dass die angegebenen Temperaturen sich auf eine Trockentemperatur in 2 m Höhe beziehen. Die gefährdeten Pflanzenteile befinden sich meist in geringerer Höhe und können bei geringer Luftfeuchtigkeit empfindlich tieferen Temperaturen ausgesetzt sein.
Obstbau
Im Obstbau ist bei derzeitigem Entwicklungsstand bei leichten Minusgraden noch überschaubar, die Gefahr steigt aber mit jeder Entwicklungsstufe kontinuierlich an.
Weinbau
Grüne Rebteile halten keine Temperaturen unterhalb des Bereiches von 0 bis -4°C aus, wobei die jeweilige Empfindlichkeit davon abhängt, wie weit die Reben entwickelt sind, ob die Triebe nass sind und wie lange die Kälte einwirkt. „Das Knospenschwellen hat begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Weingärten noch nicht gefährdet“, sagt Weinbaupräsident Johann Dreisiebner. Zur Austriebsverzögerung mit Rapsölbehandlungen laufen Versuche. Über die Erkenntnisse daraus berichten wir in Kürze.
Mögliche Maßnahmen die getroffen werden können
- Das Mulchen von hohen Begrünungen ist generell bei Frostgefahr empfehlenswert; aufgrund der geringen Niederschläge dürfte es aber an wenigen Standorten hohe Begrünungen geben.
- Das Bewässern der Anlagen einige Tage vor dem Frost erhöht die Leitfähigkeit des Bodens und verbessert die Wärmeabstrahlung. Die Vegetation wird dadurch allerdings auch beschleunigt, was derzeit nicht erwünscht ist.
- Zur direkten Frostabwehr ist zu beachten, dass die Bekämpfungsstrategie von der Art des Frostes abhängig gemacht werden muss – gegen Strahlungsfrost sind nicht die gleichen Maßnahmen sinnvoll wie gegen Strömungsfrost.
- Das Räuchern ist zwar eine einfache und kostengünstige Methode, war 2017 aber nicht sehr erfolgreich. Es gelingt kaum, die Rauchdecke über der Anlage zu halten, was aber für das Verhindern der Abstrahlung notwendig wäre. Der Rauch verteilt sich fast immer sehr großräumig und bleibt nicht stabil genug über der Kultur, um einen stärkeren Frost zu verhindern. Es wird daher nicht mehr empfohlen.
Rechtliche Situation betreffend Räuchern
Das Bundesgesetz über das Verbrennen von Materialien außerhalb von Anlagen (Bundesluftreinhaltegesetz) regelt, dass grundsätzlich das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen verboten ist. Der Landeshauptmann kann jedoch mit Verordnung zeitliche und räumliche Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien für das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes festlegen. Eine solche Ausnahmebestimmung wurde in der Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 8. August 2012 über die Zulässigkeit von Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen (Verbrennungsverbot-AusnahmenVO) verankert. Das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bis spätestens 24 Stunden vor dem Entzünden des Feuers zu melden (Formular) und in geeigneter Form (z. B. mittels Fotos) zu dokumentieren. Auf Verlangen sind die Dokumentationen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorzuweisen. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, zum Beispiel durch das Bereithalten geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle. Das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes ist daher zulässig, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass die Rauchentwicklung möglichst gering gehalten wird. Eine Meldung hat unbedingt rechtzeitig – 24 Stunden vor dem Entzünden – an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu ergehen. Übertretungen dieser Verordnung sind nach §8 Bundesluftreinhaltegesetz strafbar und werden mit empflindlichen Geldstrafen geahndet.
Der Einsatz von Paraffinkerzen und Frostöfen ist eine sehr teure Variante (zirka 1.500-3.000 Euro pro Hektar und Nacht im Weinbau, bis zu 5.000 Euro im Obstbau), wirkt in Form einer Lufterwärmung und damit unabhängig von der Art des Frostes (Strahlungs- und Strömungsfrost). Es kann von einer Temperaturerhöhung um 1,5 Grad Celsius (bei 200 bis 300 Kerzen pro Hektar) ausgegangen werden. Frostöfen sind etwas arbeitsintensiver als Paraffinkerzen, können aber langfristig eine günstigere Alternative darstellen, abhängig von Art und Dauer des Einsatzes. Abhängig von der Bauart sind hier die Investitionskosten, allerdings etwas höher. Die Rauchbelastung durch Frostkerzen ist relativ gering, die Frostöfen sind praktisch rauchfrei.
Information der Anrainer auch bei Kerzen?
Wenn Maßnahmen gesetzt werden, sollte jedenfalls auch bedacht werden, dass die Anrainer, die betroffene Bevölkerung und die Feuerwehr/Polizei über geplante Aktionen informiert werden und diese auf die besondere Notwendigkeit dieser Notmaßnahme hingewiesen werden (siehe auch oben bzgl. rechtliche Situation Räuchern).
Frostberegnung im Obstbau
Obstbauern, die die Möglichkeit zur Frostberegnung haben, sollten rasch alle erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen treffen.
Weitere Information
Weitere Information werden im Newsletter des Weinbauverbandes Steiermark, das Rundschreiben und der Warndienst des Obstbaues informieren laufend über aktuelle Maßnahmen. Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik wird ab 1. April wieder die tägliche Wetterprognose des Obst- und Weinbauwetters für die nächsten Tage erstellen.