Aktuelle Beratungsempfehlungen in der Aprilausgabe des Rundschreibens steirischer Holunder
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Auszug aus den Themen der aktuellen Ausgabe Nr. 2/2017
Pflanzenschutzhinweise Holunder
Die folgenden Pflanzenschutzempfehlungen wurden auf Grundlage der derzeit gültigen gesetzlichen Richtlinie in Zusammenarbeit mit der Steirischen Beerenobstgenossenschaft erarbeitet. Diese Empfehlung stellt die maximale Behandlungsintensität dar. Bei günstiger Witterung und/oder in Gunstlagen sollen Anwendungen eingespart werden.
Im Rundschreiben sind alle für den Holunderanbau erlaubten Pflanzenschutzmittel mit allen relevanten Daten angeführt, mit Stand 1. April 2017. Die Richlinien sind auch auf der Homepage www.landnet.at/article/archive/5197 oder www.obstland.at/holunder abrufbar. Für Biobetriebe gibt es im Internet unter der Homepage www.infoxgen.com eine Betriebsmitteldatenbank für den biologischen Landbau.
Blattläuse:
Für die Blattlausbehandlung sind in der Richtlinie 2017 folgende Pflanzenschutzmittel erlaubt:
Gemeine Spinne:
Durch das Weglassen von Calypso in der Blattlausbekämpfung hat sich das Auftreten der gemeinen Spinne vermindert. Da die gemeine Spinne bis zum Ende der Blüte vollständig aufgewandert ist, sollte auch spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Behandlung durchgeführt werden.
Das Pflanzenschutzmittel Samba K ist nach §53 zur Zulassung (1.5.-31.8.) beantragt, aber von der AGES wurde noch keine Zulassung erteilt.
Zur Zeit steht auch kein weiteres PSM für eine Spinnebekämpfung zur Verfügung.
Wühlmaus und Feldmaus:
Der vergangene Winter war für die Überwinterung der großen Wühl- und Feldmauspopulation optimal. Durch die anhaltend trockene Witterung, gehen die Mäuse auch verstärkt auf die Wurzeln und Stämme der Bäume. Unternehmen Sie alles, um in Ihren Holunderanlagen den Mausdruck gering zu halten. Eine Unkrautbekämpfung in der Fahrgasse zur Zeit des intensiven Graswachstums im Frühjahr vermindert das Nahrungsangebot der Wühl- und Feldmäuse. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Mausbekämpfung und besonders den Wühlmauspflug. Dieser bietet eine einfache und effiziente Mausbekämpfung (Wühl- und Feldmaus) durch Mischung der Köder (Wühlmausköder 2/3 und Feldmausköder 1/3).
Im Rundschreiben sind alle für den Holunderanbau erlaubten Pflanzenschutzmittel mit allen relevanten Daten angeführt, mit Stand 1. April 2017. Die Richlinien sind auch auf der Homepage www.landnet.at/article/archive/5197 oder www.obstland.at/holunder abrufbar. Für Biobetriebe gibt es im Internet unter der Homepage www.infoxgen.com eine Betriebsmitteldatenbank für den biologischen Landbau.
Blattläuse:
Für die Blattlausbehandlung sind in der Richtlinie 2017 folgende Pflanzenschutzmittel erlaubt:
- Pirimor-Granulat (0,3-0,4 kg/ha)
- Schädlingsfrei Neem (2 l/ha; nur Aufbrauch von Mittel vom letzten Jahr möglich)
- Calypso (0,2 l/ha) hat ebenso eine ausreichende Blattlauswirkung; stark Nuützlingsschädigend
Gemeine Spinne:
Durch das Weglassen von Calypso in der Blattlausbekämpfung hat sich das Auftreten der gemeinen Spinne vermindert. Da die gemeine Spinne bis zum Ende der Blüte vollständig aufgewandert ist, sollte auch spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Behandlung durchgeführt werden.
Das Pflanzenschutzmittel Samba K ist nach §53 zur Zulassung (1.5.-31.8.) beantragt, aber von der AGES wurde noch keine Zulassung erteilt.
Zur Zeit steht auch kein weiteres PSM für eine Spinnebekämpfung zur Verfügung.
Wühlmaus und Feldmaus:
Der vergangene Winter war für die Überwinterung der großen Wühl- und Feldmauspopulation optimal. Durch die anhaltend trockene Witterung, gehen die Mäuse auch verstärkt auf die Wurzeln und Stämme der Bäume. Unternehmen Sie alles, um in Ihren Holunderanlagen den Mausdruck gering zu halten. Eine Unkrautbekämpfung in der Fahrgasse zur Zeit des intensiven Graswachstums im Frühjahr vermindert das Nahrungsangebot der Wühl- und Feldmäuse. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Mausbekämpfung und besonders den Wühlmauspflug. Dieser bietet eine einfache und effiziente Mausbekämpfung (Wühl- und Feldmaus) durch Mischung der Köder (Wühlmausköder 2/3 und Feldmausköder 1/3).
Aronia – Kulturführung
Für eine gute Kulturführung ist ein entsprechendes Neutriebwachstum vom Boden in der Aroniaanlage wichtig. Eine zeitgerechte Düngung mit Phosphor und Kali (laut Düngeplan) und eine erste Stickstoffgabe (60 kg N pro ha) sollten gemacht sein. Eine weitere Stickstoffgabe kurz vor der Blüte mit ca. 40 kg N/ha ist in meisten Fällen notwendig.
Bitte achten Sie auch eine gute N-Versorgung im Sommer, da Aronia erst im Frühsommer ein verstärktes Bodentriebwachstum macht.
Damit sich die Aroniastöcke gut entwickeln können, bedarf es auch einer entsprechenden Unkrautkontrolle (mechanisch oder chemisch) im Stockraumbereich. Der Stockbereich soll das ganze Jahr unkrautfrei sein.
Kurz vor der Blüte sollte ein besonderes Augenmerk auf einen eventuellen Tripsbefall gelegt werden. Diese Schäden sind erst kurz vor der Ernte ersichtlich und führen zum Aufreißen der Fruchthaut und damit zum Eintrocknen der Beeren. Eine allfällige Bekämpfung könnte mit den Pflanzenschutzmittel Neem Azal T/S (1,5 l/ha) kurz vor dem Aufblühen durchgeführt werden.
Aktionsprogramm Nitrat - Aufzeichnungspflicht
Das aktuelle Aktionsprogramm Nitrat 2012 ist Bestandteil der Cross Compliance-Bestimmungen und verpflichtet die meisten landwirtschaftlichen Betriebe ab dem Jahr 2015 betriebsbezogene Aufzeichnungen zu führen. Diese Aufzeichnungen müssen bis 31. März des Folgejahres fertiggestellt werden.
Zur Aufzeichnungsführung verpflichtet sind Betriebe mit
Aufgezeichnet werden müssen:
Für die Aufzeichnung gibt es keine Formvorschriften.
Zur Aufzeichnungsführung verpflichtet sind Betriebe mit
- über 2 ha Gemüse oder Wein
- über 15 ha Grünland
- über 5 ha kultivierter Fläche (z.B. Obst)
Aufgezeichnet werden müssen:
- die bewirtschaftete Nutzfläche
- Stickstoffanfall aus Tierhaltung samt Wirtschaftsdüngerabgaben oder –abnahmen
- N-Düngereinsatz am Betrieb
- höchstzulässiger N-Bedarf der Kulturen (keine Schlagaufzeichnungen notwendig)
Für die Aufzeichnung gibt es keine Formvorschriften.
Alle weiteren Themen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Rundschreibens steirischer Holunder. Sollten sie Interesse am Bezug des Rundschreibens haben hilft ihnen das Sekretariat der Obstbauberatung (obst@lk-stmk.at, Tel.: +43 316 8050 1208) gerne weiter. Das jährliche Abo kostet 30 Euro für Mitglieder der steirischen Beerenobstgenossenschaft (STBOG) und 80 Euro für Nichtmitglieder.