25.07.2017 |
von Mag. Stefan Fucik, DI Martina Gerner
Afrikanische Schweinepest in Tschechien – Vorsorgemaßnahmen in Österreich
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2014.02.25%2F1393340763248147.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2014.02.25/1393340763248147.jpg?m=Mjg4LDE5Mg%3D%3D&_=1393340764)
Durch den Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei verendeten Wildschweinen im Süden Tschechiens Ende Juni ist das Risiko einer Virusübertragung auf österreichische Wildschweine- und Hausschweinebestände deutlich gestiegen. Bis zum 24. Juli wurden in der Region Zlin 66 verendete Wildschweine positiv getestet. Da die nächsten ASP-Gebiete in Polen und der Ukraine jeweils ca. 400 km von Zlin entfernt liegen, wird vermutet, dass eine Übertragung über Speiseabfälle (Tourismus, Saisonarbeitskräfte …) stattgefunden hat.
Folgende Übertragungswege sind bekannt:
- direkter Kontakt von Haus- und Wildschweinen
- Verfütterung von Fleisch oder Fleischprodukten (Schinken, Würste)
- Fahrzeuge, Geräte, Kleidung
- Körpersekrete und Blut
Daher wurden vom Gesundheitsministerium folgende Vorbeugemaßnahmen angeordnet:
- Die Freilandhaltung von Hausschweinen in den Bezirken Hollabrunn, Mistelbach, Gänserndorf, Korneuburg und in Gebieten nördlich der Donau der Bezirke Bruck/L., Tulln und Wien ist nicht mehr zulässig.
Die wichtigste und aufwändigste Maßnahme ist hier ein doppelter und „wildschweinesicherer“ Zaun zur Vermeidung eines Kontaktes zwischen Wild- und Hausschweinen. (siehe untenstehenden Download)
- Betriebe mit Auslaufhaltung von Schweinen in den o.g. Bezirken müssen ihre Schweine über Nacht vom Auslauf fernhalten. Damit soll ein Kontakt zu Wildschweinen verhindert werden.
In der letzten Juniwoche wurden bei allen bekannten Freilandhaltungen und 10% der Auslaufhaltungen im genannten Gebiet Tupferproben durch die Amtstierärzte gezogen und an die AGES zur Untersuchung eingeschickt. In keiner Probe wurde ASP nachgewiesen.
Bei Fragen zur Umsetzung der Vorbeugemaßnahmen sind die Amtstierärzte in den betroffenen Bezirken erste Ansprechpartner.
Darüberhinaus sollten alle schweinehaltenden Betriebe ihre Ställe, Ausläufe, Futter- und Strohlager möglichst wildschweinedicht absichern und die Mindeststandards der Schweinegesundheitsverordnung aus eigenem Interesse strikt einhalten.
Bei Fragen zur Umsetzung der Vorbeugemaßnahmen sind die Amtstierärzte in den betroffenen Bezirken erste Ansprechpartner.
Darüberhinaus sollten alle schweinehaltenden Betriebe ihre Ställe, Ausläufe, Futter- und Strohlager möglichst wildschweinedicht absichern und die Mindeststandards der Schweinegesundheitsverordnung aus eigenem Interesse strikt einhalten.
- Keine Speiseabfälle an Schweine verfüttern bzw. andere Personen (z.B. Saisonarbeitskräfte) darauf hinweisen. Alle Schweinefleischprodukte (Reiseproviant) aus den Ländern mit erhöhtem Risiko, wie Polen oder Tschechien, Ukraine, Weißrussland, Litauen, Lettland, Estland können eine Infektionsquelle sein.
- Zutritt von betriebsfremden Personen in den Stall soweit als möglich vermeiden.
- Betreten des Stalles nur mit betriebseigener Kleidung (Overall, Stiefel) oder Einweg-Overalls und Überziehschuhen.
- Mäuse und Ratten konsequent bekämpfen
- Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen.
- Futtermittel- und Einstreulager vor möglichem Zutritt von Wildschweinen schützen.
- Die Einbringung von Grünfutter in Haltungsanlagen ist zu unterlassen.
- Schweinehalter, die auch Jäger sind: Bitte unten stehende Punkte beachten! Auch Hunde, Jagdkleidung, Schuhwerk und das Aufbrechen am Betrieb sind ein Infektionsrisiko!
Informationen für Jäger
- In den genannten NÖ Bezirken und in Wien sind alle verendet aufgefundenen Wildschweine der Behörde zu melden.
- Es sind von einem amtlichen Tierarzt Proben zu entnehmen und die seuchensichere Entsorgung der Tierkörper und des sonstigen Tiermaterials zu veranlassen.
- In den genannten Gebieten ist bei der Jagd auf Wildschweine vom Jagdausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung der etwaig vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird.
- Jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen muss vermieden und sonstige bei der Jagd angefallenen Tiermaterialien sollen möglichst einer seuchensicheren Entsorgung zugeführt werden.
- Nachdem das größte Risiko von der Wildschweinpopulation ausgeht, sollten bei der Bejagung von Wildschweinen in Tschechien durch Jäger aus Österreich keinesfalls Wildbret oder Trophäen mitgenommen werden. Auch an Schuhwerk und Kleidung von der Pirsch könnte Virusmaterial anhaften.
Im Seuchenfall erhalten Betriebe, deren Bestand auf Anordnung gekeult wird, eine staatliche Entschädigung nach den Vorgaben des Tierseuchengesetzes (Wert der getöteten Tiere). Für Einkommensverluste (zB durch die Lage des Betriebs in einer Sperrzone mit Verbringungssperre) ist keine staatliche Entschädigung vorgesehen. Das Risiko liegt damit beim Betrieb. Eine Möglichkeit der Absicherung sind sogenannte „Ertragsschadensversicherungen“, die verschiedene Versicherungsunternehmen anbieten.