ÖPUL-Zwischenfruchtbegrüner: Bis 15. Oktober den Antrag stellen

Am 22. August hat die AMA
an alle ÖPUL-Teilnehmer an
der Maßnahme "Begrünung
von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau"
eine Ausfüllhilfe
versendet. Ab 2. September
ist auf eAMA die Software für
die Erfassung des Herbstantrags
(HA) freigeschalten. Teilnehmer
an der ÖPUL-Maßnahme
Zwischenfruchtbegrünung
müssen bis 15. Oktober
die begrünten Schläge mit
der jeweils zutreffenden Begrünungsvariante
beantragen.
Für alle anderen ÖPUL-Maßnahmen,
für die noch eine
Beantragung möglich ist, endet
die Antragsfrist am 16. Dezember. Die Antragstellung
kann von jedem Bewirtschafter
selbsttätig auf eAMA
oder im Wege der Bezirksbauernkammern
(BBK) bzw.
Landwirtschaftlichen Bezirksreferate
durchgeführt werden.
Vielfach werden von den
BBKs persönliche Antragstermine
an Bewirtschafter verschickt,
die eingehalten werden
sollen bzw. im Falle einer
Verhinderung oder Nichtinanspruchnahme
rechtzeitig eine
Information an die zuständige
Bezirkskammer ergehen soll.
Begrünung von Acker
Bei der Begrünung von Ackerflächen
- Zwischenfruchtanbau
(Zwischenfruchtbegrünung)
müssen mindestens
10% der Ackerfläche
entsprechend den sechs möglichen
Varianten flächendeckend
begrünt werden. Als
Stichtag für das Ausmaß der
Ackerfläche gilt der 1. Oktober
des jeweiligen Jahres. Im
HA sind alle begrünten Schläge
zu beantragen. Die Begrünungsvarianten
eins und zwei
mussten auch bereits vorab im
Mehrfachantrag (MFA) 2019
angegeben werden. Die Begrünungsvarianten
wurden bereits
in den Kammerzeitungen der
einzelnen Bundesländer dargestellt
bzw. können auch unter
www.lko.at abgerufen werden.
Greening-Begrünung
Betriebe, die nicht an der
ÖPUL-Maßnahme "Begrünung
von Ackerflächen -
Zwischenfruchtanbau" teilnehmen,
sondern die Begrünungen
ausschließlich als
"ökologische Vorrangflächen
(OVF)" anlegen, mussten diese
bereits mit dem MFA Flächen
2019 melden und haben
diesbezüglich im ÖPUL-HA
keinen Handlungsbedarf. Betriebe,
die sowohl ÖPUL-Zwischenfruchtbegrünungen
als
auch Greening-Begrünungen
anlegen, melden alle Begrünungsflächen
im Herbstantrag und entsprechend
den vergebenen
Codes erfolgt die Zuordnung.
Neues Luftbild
Im Juni wurden die Luftbilder
der Befliegungen 2018 in das
eAMA-System eingespielt.
Alle ÖPUL-Zwischenfruchtbegrüner,
für die neue Luftbilder
verfügbar sind, müssen
vor Beantragung der begrünten
Schläge die Aktualisierung
der Bewirtschaftungsgrenzen
gemäß aktueller Hofkarte vornehmen.
Ob ein neues Luftbild
verfügbar ist, wird im GIS-System
der AMA angezeigt.
Neueinstieg in eine ÖPUL-Maßnahme
Ein Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen
mit fünfjähriger Verpflichtung
ist nicht mehr möglich. Neueinstiege
in einjährige Maßnahmenverpflichtungen
wie "Tierschutz - Weide",
"Tierschutz - Stallhaltung", "Natura
2000 - Landwirtschaft" und
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
sind bis einschließlich Herbstantrag
2019 möglich. Betriebe, die in eine
der angeführten "einjährigen" Maßnahmenverpflichtungen
einsteigen
wollen, sollen dies mit dem Herbstantrag
erledigen, da eine allfällige
Verlängerung der Maßnahmenverpflichtung
für 2021 voraussichtlich
nur für aufrechte ÖPUL-Maßnahmenverpflichtungen
möglich sein
wird. Ein Umstieg in eine höherwertige
ÖPUL-Maßnahme wie beispielsweise
von "Umweltgerechte
und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung"
in "Biologische Wirtschaftsweise"
war letztmalig mit
dem Herbstantrag 2018 möglich.