ÖPUL 2023 "Tierwohl - Weide": Einzeltierbezogene Beantragung von Schafen und Ziegen
In der aktuellen Förderperiode stehen sieben verschiedene Tierkategorien für die ÖPUL 2023-Maßnahme "Tierwohl - Weide" zur Auswahl, deren Beantragung bereits bis 31. Dezember 2022 erfolgen musste*. Die teilnehmenden Tiere müssen an mindestens 120 Tagen im Jahr im Zeitraum von 1. April bis einschließlich 31. Oktober geweidet werden. Für die Beweidung an mindestens 150 Tagen ist je Tierkategorie ein optionaler Zuschlag möglich.
Die Beantragung der teilnehmenden Tiere und des optionalen Zuschlags sind in der Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ des Mehrfachantrages 2023 bis spätestens 17. April 2023 vorzunehmen. Unabhängig davon ist die Angabe aller Tiere am Betrieb in der Beilage "Tierliste" notwendig.
Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung“
Neu ab dem Mehrfachantrag 2023 ist, dass die prämienfähigen Schafe und Ziegen einzeltierbezogen mit der Ohrmarke (Kennzeichnung) für die Maßnahme "Tierwohl - Weide“ einzutragen sind. Jene Tiere, die geweidet werden sollen, sind zum Stichtag 1. April zu beantragen. Die Beantragung erfordert Angaben zur Tierart (Schaf oder Ziege), Ohrmarke, Geschlecht und Geburtsdatum.
Bei Teilnahme mit Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) ab ½ Jahr und Neuweltkamelen ab 1 Jahr ist die Anzahl der teilnehmenden Tiere anzugeben. Die förderfähigen Rinder werden automatisch aus der Rinderdatenbank entnommen.
Bei Teilnahme mit Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) ab ½ Jahr und Neuweltkamelen ab 1 Jahr ist die Anzahl der teilnehmenden Tiere anzugeben. Die förderfähigen Rinder werden automatisch aus der Rinderdatenbank entnommen.
Tierliste
Im Fall der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren (außer Rindern) am Betrieb ist in der Tierliste jedenfalls der Bestand zum Stichtag 1. April anzugeben.
Angaben zum Jahresdurchschnitt sind dann erforderlich, wenn der Tierbestand im Jahresverlauf schwankt und sich dadurch eine Änderung gegenüber dem Stand zum Stichtag 1. April ergibt. Um die Berechnung des durchschnittlichen Jahrestierbestandes zu erleichtern, steht unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/listen ein Formular im Excel-Format zur Verfügung.
Meldefristen bei Zu- und Abgängen
- Weibliche Schafe und Ziegen ab 1 Jahr
- Rinder
- Equiden und Neuweltkamele
Datenabgleich zwischen AMA und Statistik Austria
Das Verbrauchergesundheitsinformationssystem VIS wird von der Bundesanstalt Statistik Österreich geführt. Gemäß den Festlegungen der Europäischen Kommission muss ein Abgleich der an das VIS gemeldeten Tierinformationen mit den AMA-Daten erfolgen. Die AMA kann dadurch neben der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen die Antragsangaben bei Schafen und Ziegen sowie auch bei Pferden plausibilisieren und nachprüfen. Es ist daher bei diesen Tierarten auch auf die korrekte Meldung an das VIS zu achten.
Aufzeichnungspflichten bei Tierwohl - Weide
In jedem Teilnahmejahr sind tagaktuelle und genaue Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen. Diese werden im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. In der Aufzeichnungsvorlage (Weideblatt) unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen sind die erforderlichen Angaben angeführt. Es können jedoch auch andere Formulare oder Aufzeichnungsprogramme verwendet werden, sofern diese die notwendigen Angaben enthalten.
Weitere wichtige und detaillierte Informationen können dem ÖPUL 2023-Maßnahmeninformationsblatt "Tierwohl - Weide" unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter entnommen werden.
(*Weibliche Rinder ab zwei Jahren, weibliche Rinder ab ½ Jahr bis zwei Jahren, männliche Rinder ab ½ Jahr, weibliche Schafe ab einem Jahr, weibliche Ziegen ab einem Jahr, Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) ab ½ Jahr sowie Neuweltkamele ab einem Jahr).