ÖPUL 2023-2027: Die wesentlichen Änderungen für pferdehaltende Betriebe im Überblick
Heuwirtschaft
Ziele dieser Maßnahme sind der Erhalt der Kulturlandschaft und Schutz der Biodiversität durch standortangepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Sie ist die Nachfolge der Maßnahme "Silageverzicht".
Detailinformationen zur Fördermaßnahme sowie den Zugangsvoraussetzungen und Förderungsverpflichtungen finden Sie hier.
Detailinformationen zur Fördermaßnahme sowie den Zugangsvoraussetzungen und Förderungsverpflichtungen finden Sie hier.
Neu ab 2023
Die Tierhaltereigenschaft ist prämienrelevant. Im ersten Jahr der Teilnahme muss die Eigenschaft als tierhaltender Betrieb erfüllt sein. Die Definition "Tierhalter" wurde dabei um Pferde und Kleinkamele erweitert.
Wer kann an "Heuwirtschaft" teilnehmen?
Als tierhaltender Betrieb gelten Betriebe, die mindestens 0,30 raufutterverzehrende Großvieheinheiten (RGVE) mit Rindern, Schafen, Ziegen, Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen), Rot- und Damwild oder Neuweltkamelen pro Hektar Futterfläche (Summe der Grünland- und Ackerfutterflächen) halten. Andernfalls gilt der Betrieb als nicht-tierhaltender Betrieb.
Tierwohl - Weide
Ziele der Maßnahme sind der Erhalt und Ausbau klimafreundlicher und standortangepasster Tierhaltung, die Verringerung von Luftschadstoffen aus der Landwirtschaft sowie die Verbesserung des Tierwohls. Detailinformationen zur Fördermaßnahme sowie den Zugangsvoraussetzungen und Förderungsverpflichtungen finden Sie hier.
Neu ab 2023
Die Unterstützung wird für die Weidehaltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamelen gewährt.
Für die Maßnahme "Tierwohl - Weide“ können somit auch Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) ab ½ Jahr als prämienfähig beantragt werden, so mindestens 120 Weidetage zwischen 01. April und 31. Oktober gewährleistet sind (optionaler Zuschlag: 150 Tage).
Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der genetischen Vielfalt in der Land- und Forstwirtschaft. Die ÖPUL-Prämie für die Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen ist ein wichtiger Beitrag zur Beibehaltung und Verbesserung der genetischen und biologischen Vielfalt.
Förderbare Tiere sind Zuchttiere gemäß den Tierzuchtgesetzen der Länder und den anerkannten Generhaltungsprogrammen mit folgenden Anforderungen:
Förderbare Tiere sind Zuchttiere gemäß den Tierzuchtgesetzen der Länder und den anerkannten Generhaltungsprogrammen mit folgenden Anforderungen:
- bis spätestens am 31.05. des Teilnahmejahres einmal gefohlt; weitere Abfohlung spätestens innerhalb von 3,5 Jahren nach der letzten Abfohlung
- spätestens am 31. Mai des Teilnahmejahres zwei Jahre alt; wenn am 31. Mai älter als fünf Jahre, muss zum 31. Mai zumindest ein lebend geborenes Nachkommen im Zuchtbuch in den letzten zwei Jahren registriert sein
Neu ab 2023
Anerkannte Pferderasse ist nur noch der Noriker, Huzulen und Shagya-Araber sind nicht mehr in der Maßnahme enthalten!
Die Prämien wurden sowohl für Stuten als auch Hengste angehoben (Zuschlag Generhaltungsprogramm).
RGVE-Schlüssel Pferde
Rasse | Alter | RGVE |
Widerristhöhe bis 1,48m | Fohlen unter ½ Jahr | 0,2 |
Endgewicht bis 300 kg | Jungtiere ½ bis unter 3 Jahre | 0,3 |
Stuten, Hengste, Wallache ab 3 Jahren | 0,5 | |
Widerristhöhe über 1,48m | Fohlen unter ½ Jahr | 0,4 |
Endgewicht über 300 kg | Jungtiere ½ bis unter 3 Jahre | 0,6 |
Stuten, Hengste, Wallache ab 3 Jahren | 1 |